Mitgliederumlage (sogenanntes Kopfgeld)
Die Ortsgruppen mit bis zu 15 Mitgliedern haben den Mindestbeitrag von 45,- EUR pro Jahr an die Landesgruppe zu zahlen. Für jedes weitere Mitglied sind jeweils
3,- EUR fällig.
Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.
Landesgruppe Sachsen-Anhalt (LG 19)
Hinweis zur Zahlung der Umlagen an die Landesgruppe
Mitgliederumlage (sogenanntes Kopfgeld)
Die Ortsgruppen mit bis zu 15 Mitgliedern haben den Mindestbeitrag von 45,- EUR pro Jahr an die Landesgruppe zu zahlen. Für jedes weitere Mitglied sind jeweils
3,- EUR fällig.
Beitragsumlage zur Homepage
Für die Homepage der Landesgruppe hat jede Ortsgruppe 17,- EUR Beitrag pro Jahr zu zahlen.
Die genannten Umlagen wurden laut Beschluss der Landesgruppe auf der Delegiertenkonferenz festgelegt.
Beispiele:
Eine Ortsgruppe mit 12 Mitgliedern hat im Jahr 45,- EUR Mitgliederumlage und 17,- EUR für die Homepage, also insgesamt eine Umlage von 62,- EUR zu zahlen. Das ist der Mindestbeitrag.
Eine Ortsgruppe mit 27 Mitglieder hat im Jahr 81,- EUR Mitgliederumlage und 17,- EUR für die Homepage, also insgesamt eine Umlage von 98,- EUR zu zahlen.
Fälligkeit der Umlagen
Die Zahlung der Umlagen werden jeweils bis zum 31. Januar des kommenden Jahres fällig.
Dass bedeutet, für das Jahr 2016 ist bis zum 31.01.2016 der entsprechende Betrag auf das Konto der Landesgruppe zu überweisen!
Konto der Landesgruppe Sachsen-Anhalt
Empfänger: | Verein für Dt. Schäferhunde / LG Sachsen-Anhalt |
IBAN: | DE85800550080340189886 |
BIC: | NOLADE21EIL |
Bank: | Sparkasse Mansfeld-Südharz |
Konto-Nr.: | 0340189886 |
Bankleitzahl: | 800 550 08 |
Alle Zahlungen an die Landesgruppe haben auf das genannte Konto zu erfolgen.
Bei Überweisungen geben sie bitte stets den Ortsgruppen-Namen oder die Ortsgruppen-Nummer und den Zahlungsgrund an! Tragen sie dies bitte in der Zeile Kunden-Referenznummer – Verwendungszweck ein!
(z.B. OG Wimmelburg / Umlage 2016) oder (z.B. OG 1954 / Umlage 2016)
Für weitere Fragen wenden sie sich bitte an den Kassenwart der Landesgruppe!