Am 18.04.09 führten wir eine Info-Veranstaltung über das Projekt Chippen im Land Sachsen-Anhalt durch. Teilnehmer dieser Veranstaltung waren von der Hauptgeschäftsstelle in Augsburg der Geschäftsführer Herr Lux, Herr Sadecki, Herr Oehmich sowie die Frau Fath, 2 bis 3 Teilnehmer aus anderen Landesgruppen sowie am Freitag der Bundeszuchtwart Herr Meyer.

Ziel dieser Veranstaltung war, einen Lehrfilm über Reivision zu drehen, mit dem Inhalt „Wie wird richtig gechippt (praktische Übung am Hund)". Dieser Film wird allen Landesgruppen zur Verfügung gestellt.

Folgende Themen standen auf der Tagesordnung

Herr Dr. Bartz
Transponder / Beschaffenheit / Eigenschaften

Herr Dr. Lauber – Schulungsleiter

  • * Anatomische Besonderheiten des Hundes im Kopf - Hals – Nackenbereich
  • * Medizinische Grundlagen bei der Durchführung der subkutanen Injektion
    * einschließlich Grundsätze der Injektionsprophylaxe
  • * Maßnahmen bei Injektionszwischenfällen und medizinischen Folgeproblemen
  • * Demonstration des richtigen Transpondersetzens beim Hund
  • * DNA – Go-Gard allgemein
  • * Demonstration der richtigen Blutgewinnung beim Hund


  • Herr Lux – Hauptgeschäftsführer des SV

    Organisation

    - vom Chippen bis zur Wurfmeldung
    - Haftungsausschluss
    - Formularwesen
    - Abrechnung

    Praktischer Teil

    Dr. Lauber – Schulung der 14 ID Beauftragten der LG Sachsen-Anhalt

    Injektion am Hund / Ablesen der Chipnummer
    Blutgewinnung mittels Entnahmeset am Hund

    Von allen Teilnehmern war die einhellige Meinung, es war eine konstruktive, lehrreiche und interessante Veranstaltung. Mit dem Wissen dieser Veranstaltung kann nun begonnen werden in den anderen LG´s ebenfalls solche Schulungen durchzuführen.

    Das Land Sachsen-Anhalt hat nun 14 geschulte und bestätigte Beauftragte von der Hauptgeschäftsstelle.

    Die Besonderheit für das Land Sachsen-Anhalt besteht darin, laut Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren vom 23.01.2009 (GVBL.LSA S.22)

    Kennzeichnungspflicht
    Alle nach dem 28.02.09 geborenen Hunde und alle als gefährlich eingestuften Hunde sind mit einem Transponder zu kennzeichnen, wobei die Kennzeichnung „nur durch eine Tierärztin, einen Tierarzt erfolgen darf“.
    Die Kennzeichnung muss spätestens 6 Monate nach der Geburt erfolgen.

    Bis zur Klärung (nur durch einen Tierarzt) wird im Land Sachsen Anhalt (bis Ende 2009) weiter tätowiert.

    Über die weitere Entwicklung im Land wird zeitnah auf unserer Homepage informiert.

    Das Land Sachsen Anhalt möchte sich nochmals bei allen Teilnehmern aus den LG, der Hauptgeschäftsstelle, bei den Referenten, besonders Herrn Dr. Lauber, der Reivision sowie den Züchtern, die ihre Hunde zur Verfügung gestellt haben, bedanken.


    Lutz Wischalla
    LG Zuchtwart

    Der LG Vorsitzende der LG19, Herr Horst Blume, eröffnet die Schulungsveranstaltung, in der die Tätowierer und ihre Stellvertreter die Befähigung zum setzen des Transponders, sowie zur Blutabnahme für die DNA Bestimmung erwerben sollen.

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    Der Hauptgeschäftsführer des SV, Herr Clemens Lux, erläutert den Teilnehmern die Organisation – Vom Chippen bis zur Wurfmeldung.

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    Der Schulungsleiter, Herr Dr. vet. Lauber, zeigt im praktischen Teil an mehreren Welpen wie und an welcher Stelle ein Chip korrekt gesetzt wird und wie und wo die Blutentnahme für das DNA- Verfahren erfolgt.

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    Die Tätowierer und deren Stellvertreter setzen am Welpen den Chip und entnehmen das Blut für das DNA-Verfahren.

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    Ein Welpe nutzt die Wartezeit, um sich mit dem Hauptgeschäftsführer des SV gleich einmal persönlich bekannt zu machen !!

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    Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgte zum Abschluss der Veranstaltung die Ausgabe der Urkunden und der Ausweise der ersten 14 ID Beauftragten des SV.

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