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Eine Information der SV-Hauptgeschäftsstelle für die Landesgruppen, Ortsgruppen und Richter im SV

Themen im November 2012:
    1. Jahreshauptversammlung in Ortsgruppen
    2. Neu: Kompaktseminare der SV-Akademie
    3. Bilder gesucht
    4. Prüfungen
    5. Informationen der SV-Hauptgeschäftsstelle
    6. Aktualisierungsdienst
    7. SV-Bestellservice – Ehrennadeln für verdiente Mitglieder

 
1. Wer darf an der Jahreshauptversammlung der Ortsgruppe teilnehmen?
 
Zum Jahresende tritt immer wieder die Frage auf, wer bei den im Dezember oder Januar stattfindenden Jahreshauptversammlungen (§ 12 Satzung der Ortsgruppen) teilnehmen darf.
 
In der Jahreshauptversammlung und auch bei anderen Mitgliederversammlungen darf grundsätzlich jedes Mitglied teilnehmen, also auch Mitglieder mit Sonderstatus wie z.B. Ehrenmitglieder. Teilnahmeberechtigt sind auch die gesetzlichen Vertreter (Eltern) von Minderjährigen. Dies gilt auch, wenn diese noch kein Stimmrecht haben. Die Wahlberechtigung ist in § 15 Abs. 10 Satzung der Ortsgruppen geregelt. In den Satzungen und Ordnungen kann das Recht zur Teilnahme an Mitgliederversammlungen und an der Jahreshauptversammlung nicht ausgeschlossen werden.
 
Eine Teilnahmeberechtigung haben nur Mitglieder, die Mitglied im Hauptverein und Mitglied einer Ortsgruppe sind, da man nur Mitglied in einer Ortsgruppe werden kann, wenn man bereits Mitglied in im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. ist oder die Mitgliedschaft im Hauptverein gleichzeitig mit der Mitgliedschaft in der Ortsgruppe beantragt hat (§ 5 Satzung der Ortsgruppen).
 
Mitgliederversammlungen sind nicht öffentlich (§ 2 Allgemeine Geschäftsordnung des SV). Über die Zulassung von Gästen entscheidet durch Beschluss die Versammlung (§ 2, zweiter Satz Allgemeine Geschäftsordnung). Die Teilnahme als Gast beschränkt sich auf ein bloßes Anwesenheitsrecht, ein Rede- oder gar Stimmrecht ergibt sich aus dem Teilnahmerecht nicht.
 
Berater oder Rechtsbeistände einzelner Mitglieder haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Teilnahme. Nur in Ausnahmefällen können solche Personen zugezogen werden, also bei besonders komplizierten oder für das Mitglied außerordentlich wichtigen Angelegenheiten. Die hinzugezogenen Personen dürfen aber das Mitglied nur beraten; sie haben kein Recht an der Debatte teilzunehmen.
 
Auch gibt es keinen Anspruch auf Öffentlichkeit der Versammlung (Anwesenheit von Journalisten, Aufzeichnungen etc.).
 
Das Recht zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist zunächst ein solches auf Anwesenheit vom Beginn bis zum Ende der Versammlung. Darüber hinaus gewährt es die Befugnis, sich an der Willensbildung der Mitgliederversammlung zu beteiligen, also das Recht auf Gehör und damit das Rederecht.
 
Demgegenüber besteht keine Teilnahmepflicht eines Mitgliedes; sie kann daher weder angeordnet noch erzwungen werden.
 
Ulrich Luda, Vereinsjustiziar
 
 

 
2. Neu: Kompaktseminare der SV-Akademie
 
Am kommenden Wochenende findet in der Hauptgeschäftsstelle in Augsburg ein Fortsetzungsseminar für Ortsgruppenvorstände statt, das letzte in diesem Jahr. Wie immer ist auch dieses Seminar bereits seit Monaten ausgebucht.
 
Wenngleich die SV-Akademie sich über die Nachfrage nach ihren Ortsgruppenseminaren wahrlich nicht beklagen kann, so ist doch festzustellen, dass der überwiegende Teil der Seminarteilnehmer der letzten Jahre eher aus den südlicheren Landesgruppen stammt. Interessierte Vorstandsmitglieder aus den nördlichen und östlichen Landesgruppen müssen eine lange Anfahrt in Kauf nehmen und nicht selten wertvolle Urlaubstage opfern, um an einem Ortsgruppenseminar teilzunehmen
 
Diesem Umstand will die SV-Akademie nun Rechnung tragen und mit ihrem Seminarprogramm 2013 völlig neue Wege gehen. Ab dem nächsten Jahr werden deshalb Seminare direkt vor Ort in jährlich wechselnden Landesgruppen im Norden und Osten Deutschlands stattfinden.
 
In den neuen Kompaktseminaren werden die wichtigsten und interessantesten Themen aus dem Grundseminar und dem Fortsetzungsseminar in einer etwas verkürzten Form angeboten. Als besonderes „Highlight“ wird SV-Vizepräsident Nikolaus Waltrich die Kompaktseminare als Referent begleiten und den Teilnehmern aber auch für eine Diskussionsrunde zur Verfügung stehen.
 
Ebenfalls neu im Angebot der SV-Akademie ist im Herbst des nächsten Jahres eine Seminar speziell für Züchter und Zuchtinteressierte. Hochkarätige Wissenschaftler werden auf diesem Seminar Stellung zu brisanten Themen rund um die Zucht und Aufzucht unseres Deutschen Schäferhundes nehmen.
 
Weiterhin fester Bestandteil des Seminarprogramms der SV-Akademie bleiben natürlich die bisher bewährten Seminare, das Grundseminar und das Fortsetzungsseminar in Augsburg.
 
Das gesamte Seminarprogramm für 2013 mit den genauen Terminen und Orten und ein Anmeldeformular finden Sie in der SV-Zeitung November oder auf unserer Homepage unter der Rubrik "SV-Akademie / Formulare". Hier der Link: http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=247&no_cache=1
 
Wer Interesse an einem der Seminare hat, sollte sich möglichst bald anmelden, da erfahrungsgemäß die Seminare schon immer sehr rasch ausgebucht sind.
 

 
3. Bilder gesucht
 
Sind Sie Halter oder Besitzer eines Deutschen Schäferhundes? Dann haben Sie sicher schöne Bilder oder Schnappschüsse Ihre Hundes.
 
Teilen Sie Ihre Fotos mit anderen Liebhabern und Freunden dieses Hundes und stellen Sie uns Ihre Bilder zur Verfügung!
 
Wir suchen ständig schöne Motive oder Schnappschüsse Ihres Deutschen Schäferhundes für verschiedene Veröffentlichungen wie z. B. in der SV-Zeitung oder auf der SV-Homepage.
 
Ihre Fotos senden Sie uns am besten heute noch digital als Datei per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
 
Für rege Beteiligung danken wir Ihnen schon jetzt!
 

 
4. Prüfungen
 
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie gerne im Namen und Auftrag des Vereinsausbildungswartes, Herrn Heinz Gerdes, auf folgende Punkte hinweisen und bitten um Ihre Unterstützung:
 
1) Vorbereitung
Der Prüfungsleiter muss mindestens drei Tage vor der Prüfungsveranstaltung dem Leistungsrichter Ort, Beginn, Anfahrtsbeschreibung, Art der Prüfungen und Anzahl der zu prüfenden Hunde bekannt geben. 
 
2) Prüfungsbeginn
Prüfungsbeginn ist in den Wintermonaten (Januar bis April und September bis Dezember) nicht vor 7:00 Uhr, in den Sommermonaten nicht vor 6:00 Uhr. Bei Freitagsprüfungen darf der Prüfungsbeginn nicht vor 12:00 Uhr gelegt werden. Die Veranstaltungsgenehmigung ist vor Prüfungsbeginn dem Leistungsrichter vorzulegen.
 
3) Ausfall eines Prüfungstermins
Sollte eine Prüfung ausfallen, z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl, ist dies der Terminschutzstelle der SV-Hauptgeschäftsstelle (Tel. 0821 74002-42 / -43, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) bis Donnerstag, 12:00 Uhr vor dem geplanten Prüfungstermin, mitzuteilen. 
 
Ausgenommen hiervon sind natürlich kurzfristige Ausfälle eines amtierenden Richters. Hier gilt: im Falle einer kurzfristigen Absage des Leistungsrichters, z.B. krankheitsbedingt, ist dies zeitgleich zum Veranstalter auch dem Vereinsausbildungswart telefonisch mitzuteilen. Kosten, beispielsweise für eine Prüfungsaufsicht, die sich aus einer nicht rechtzeitigen Absage ergeben, gehen ab 01.01.2013 zu Lasten der durchführenden Ortsgruppe.
 
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und Beachtung der vorgenannten Punkte. Durch Ihre Mithilfe kann sichergestellt werden, dass der Öffentlichkeitscharakter der Leistungsprüfungen im SV gewahrt ist und gewahrt bleibt.
 
 


5. Informationen der Hauptgeschäftsstelle
 

 

 

Anträge zur Landesversammlung
 
In § 8 der Allgemeinen Geschäftsordnung ist genau geregelt, welchen formalen Vorgaben Anträge entsprechen müssen, damit sie behandelt werden können. Trotzdem werden Anträge der Ortsgruppen an die Landesversammlung und auf Satzungsänderung immer wieder unvollständig oder gar fehlerhaft eingereicht. Um Formfehler noch zu korrigieren, ist es aufgrund der Einreichungsfrist meist zu spät und der Antrag  uss dann ein ganzes Jahr zurückgestellt werden.
 
Um dies zu vermeiden, wurden von der Hauptgeschäftsstelle einheitliche Formulare entwickelt, mit denen Anträge formgerecht eingereicht werden können. Ein bereits ausgefüllter Musterantrag mit Ausfüllanleitung zeigt Ihnen, worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.
 
Die Antragsformulare und den Musterantrag finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Service/Download / Formulare / Amtsträger". Hier der Link: http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=691&no_cache=1
 
Mustersatzung Fassung 2012 für im Vereinsregister eingetragene Ortsgruppen

 

 

Die neue Mustersatzung Fassung 2012 für alle im Vereinsregister eingetragenen Ortsgruppen kann zur Beschlussfassung ab sofort bei der Hauptgeschäftsstelle, Frau Marion Luda, angefordert werden. 

 

Nachstehend die Kontaktdaten: Tel. 0821 74002-88, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Ortsgruppen, die nicht im Vereinsregister eingetragen sind, unterliegen auch weiterhin automatisch der aktuellen Satzung des SV für Ortsgruppen und brauchen diese nicht gesondert auf der bevorstehenden Jahreshauptversammlung zu beschließen.

 

Jahresberichte der Ortsgruppen-Vorstandsmitglieder

 

 

Bereits mit dem Rundschreiben vom Oktober hatten wir Ihnen die folgenden Vordrucke der Jahresberichte zugesandt: 

 

• Jahresbericht Ortsgruppen-Vorsitzende(r) 

• Jahresbericht Ortsgruppen-Zuchtwart(in) 

• Jahresbericht Ortsgruppen-Ausbildungswart(in) 

• Jahresbericht Ortsgruppen-Jugendwart(in) 

• Jahresbericht Ortsgruppen-Sportbeauftragte(r)

• Jahresbericht Ortsgruppen-Beauftragte(r) für Spezialhundeausbildung

 

Die Jahresberichte liefern Ihrem Landesgruppenvorstand wichtige Informationen zu den Aktivitäten in den Ortsgruppen. Nutzen Sie die Berichte aber auch für Ihre konstruktive Kritik und Ihre Verbesserungsvorschläge. Mit Ihrem wichtigen Bericht unterstützen Sie Ihre Landesgruppe und den Hauptverein bei ihren Bemühungen, unsere Aktivitäten zielgerichtet zu lenken und zu optimieren. 

 

Nachdem es in jedem Jahr immer wieder einige Ortsgruppen gibt, die keinen Bericht abgeben, möchten wir bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass Sie mit Übernahme eines entsprechenden Amtes in Ihrer Ortsgruppen auch die satzungsgemäße Pflicht zur Abgabe des Jahresberichts übernommen haben.

 

Ihre vollständig ausgefüllten Jahresberichte senden Sie bitte direkt an den Vorsitzenden bzw. den jeweils zuständigen Fachwart Ihrer Landesgruppe. Bitte beachten Sie dabei auch die Einsendefristen ihrer Landesgruppe, die in aller Regel auch auf der Landesgruppen-Homepage veröffentlicht sind.

 

Die aktuellen Jahresberichtsformulare finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Service/Download / Formulare / Amtsträger".

Hier der Link: http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=691&no_cache=1

 

Umfrage

 

In der Hauptgeschäftsstelle sind wir ständig bemüht, unseren Service für Sie zu verbessern. Dazu benötigen wir jedoch Ihre Mithilfe. 

 

Bereits mit dem Rundschreiben im letzten Monat hatten wir eine Umfrage an die Ortsgruppen versandt. Etliche Ortsgruppen haben das Formular bereits genutzt, um uns ihre interessanten Verbesserungsvorschläge einzusenden.

 

Wir möchten heute noch einmal die Ortsgruppen ansprechen, die den Fragebogen bislang noch nicht eingesandt haben. Bitte nehmen Sie sich ein wenig Zeit, um unsere Fragen zu beantworten und uns Ihre Vorschläge mitzuteilen. Ihre Meinung ist uns wichtig, denn nur Sie können uns mit Ihren Ideen und Anregungen dabei helfen, unseren Service zu verbessern.

 

Das Umfrageformular finden Sie hier: http://www.schaeferhunde.de/site/fileadmin/download/formulare/lg_og/info_mw_903_OGUmfrage.pdf


Für Ihre Mithilfe danken wir Ihnen schon jetzt sehr herzlich!

 

Mitgliederliste Ihrer Ortsgruppe
 
Im letzten Monat hatten wir Ihnen mit unserem Rundschreiben eine aktuelle Mitgliederliste Ihrer Ortsgruppe zugesandt und Sie gebeten, die Mitgliederliste zu prüfen und uns Änderungen kurzfristig mitzuteilen.
 
Denken Sie bitte daran, dass die Mitgliederzahl Ihrer Ortsgruppe ausschlaggebend für die Festlegung der Anzahl der Delegierten ist, die Sie zu Ihrer Landesversammlung entsenden können! Denn gemäß § 13 g SdO (Satzung der Ortsgruppen) kann jede Ortsgruppe einen Delegierten pro angefangene 20 Mitglieder entsenden. Für die Berechnung der Anzahl der Delegierten werden alle SV-Mitglieder Ihrer Ortsgruppe zugrunde gelegt, also auch solche, die noch in anderen Ortsgruppen Mitglied sind. Es dürfen auch alle SV-Mitglieder der Ortsgruppe an den Wahlen teilnehmen. Umgekehrt kann aber ein Mitglied, das in mehreren Ortsgruppen Mitglied ist, nur für eine Ortsgruppe als Delegierter gewählt werden.
 
Stichtag für die Berechnung der Anzahl der Delegierten ist der 1. Januar. Die Landesgruppen erhalten von der Hauptgeschäftsstelle zu Beginn des neuen Jahres Listen mit den von Ihnen gemeldeten Mitgliederzahlen. Nicht selten aber melden Ortsgruppen eine von dieser Liste abweichende Anzahl von Delegierten an ihre Landesgruppe. Meist stellt sich dann heraus, dass die betroffenen Ortsgruppen ihre Zu- und Abgänge nicht rechtzeitig der Hauptgeschäftsstelle gemeldet haben.
 
Wir bitten deshalb alle Ortsgruppen, die bislang noch keine Zeit zur Überprüfung der Mitgliederlisten fanden, uns unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 10. Dezember alle Änderungen schriftlich mitzuteilen. Nur dann können wir gewährleisten, dass die Änderungen noch rechtzeitig zum Stichtag 1. Januar vorgenommen werden. Denn im Zweifelsfalle sind Sie als Ortsgruppe verpflichtet, der Landesgruppe anhand geeigneter Unterlagen die korrekte Anzahl Ihrer Mitglieder nachzuweisen, damit die von Ihnen gemeldete Anzahl gewählter Delegierter auch zugelassen werden kann.
 
Anträge auf Amtsträgerehrungen und Hundeführersportabzeichen
 
Die Erfahrung aus den letzten Jahren zeigt, dass besonders zum Jahresende verstärkt Anträge für Amtsträgerehrungen und Hundeführersportabzeichen eingereicht werden. Aus zeitlichen Gründen ist es uns dann oft nicht mehr möglich, noch alle Anträge rechtzeitig zu bearbeiten.
 
Wir bitten Sie deshalb, Ihre Anträge möglichst frühzeitig an die Hauptgeschäftsstelle zu senden. Nur so ist sichergestellt, dass die Ehrungen auch rechtzeitig für Ihre Jahreshauptversammlung bei Ihnen vorliegen.
 
Unter den folgenden Links können Sie die Formulare herunterladen (bitte denken Sie daran, sich vorher auf der Seite anzumelden):
 
Antrag auf Amtsträgerehrung (Verleihung Ehrenabzeichen): http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=691&no_cache=1
Antrag zum Hundeführersportabzeichen: http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=730&no_cache=1
 

 


 
6. Aktualisierungsdienst

Nachstehend finden Sie Links zu verschiedenen aktuellen Verzeichnissen und Informationen:

Aktuelles Anschriftenverzeichnis der Amtsträger des SV
http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569

Aktuelles Verzeichnis der ID-Beauftragten und ihrer Bezirke
http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569

Aktuelles Verzeichnis der Welpenvermittlungsstellen
http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569

Aktuelles Verzeichnis der Ammenvermittlungsstellen
http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569
 
Körplan 2012
 
 
 

 
7. SV-Bestellservice: Ehrennadeln für verdiente Mitglieder
 
Das Leben einer Ortsgruppe wird nicht nur durch die Arbeit der gewählten Amtsträgerinnen und Amtsträger getragen, sondern häufig auch durch den jahrelangen Einsatz und das Engagement der Mitglieder, die ohne davon großes Aufheben zu machen, als Platzwart oder durch die Bewirtschaftung des Vereinsheimes einen wertvollen Beitrag zum Vereinsleben leisten. Um solche Mitglieder ehren zu können, möchten wir Ihnen heute ein Angebot unseres SV-Bestellservice – speziell für die Ortsgruppen – unterbreiten.
 
Gerade die Jahreshauptversammlungen eignen sich besonders gut, um diese Mitglieder zu ehren.
 
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Bestellen Sie noch heute:
 
Telefon: 0821 74002-37 / E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
 
 
 


Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. • Steinerne Furt 71 • 86167 Augsburg
- vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Hauptgeschäftsführung
Hauptgeschäftsführer Hartmut Setecki
VR Augsburg 15

Telefon 0821 74002-0 • Telefax 0821 74002-903
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
http://www.schaeferhunde.de

Qualitätsmanagementsystem zertifiziert
nach DIN EN ISO 9001:2008 (Reg.-Nr. 200112)

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