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Eine Information der SV-Hauptgeschäftsstelle für die Landesgruppen, Ortsgruppen und Richter im SV

Themen im September 2012:
  1. Hauptvereinsveranstaltungen auf höchstem Niveau
  2. Dürfen Gäste die Mitgliederversammlung besuchen?
  3. Bilder gesucht
  4. Informationen der SV-Hauptgeschäftsstelle
  5. Aktualisierungsdienst
  6. Willkommen bei SV-Mediajetzt auch auf der WUSV-WM 2012!

 
1. Hauptvereinsveranstaltungen auf höchstem Niveau
 
Die SV-Bundessiegerzuchtschau in Ulm und die SV-Bundessiegerprüfung in Bayreuth sind zu Ende. Auf den beiden hervorragend organisierten Veranstaltungen präsentierten sich unsere Hunde auf höchstem Niveau. 

Unser Dank und Glückwunsch gilt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf den beiden Veranstaltungen. Ein besonderer Dank gilt den beiden ausrichtenden Landesgruppen, der Landesgruppe Württemberg für die Bundessiegerzuchtschau und der Landesgruppe Bayern-Nord für die Bundessiegerprüfung und vor allem den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, ohne die zwei so hervorragende Veranstaltungen nicht möglich gewesen wären. 
 
Ergebnisse und Bildergalerien aus den beiden Veranstaltungen finden Sie im Internet auf folgenden Seiten:

BSZ 2012: 
www.sv-bszs.de
BSP 2012: www.sv-bsp.de

Viel Erfolg wünschen wir an dieser Stelle den Ausrichtern und Teilnehmern des Bundesleistungshütens, das am kommenden Wochenende in Hüttenberg-Hörnsheim (LG08) stattfindet und der Bundesfährtenhundprüfung, die vom 3. - 4. November in Lathen (LG04) veranstaltet wird.

Weitere Informationen zu den beiden Veranstaltungen finden Sie hier:

BLH 2012: www.sv-blh.de
BFH 2012: www.sv-bundesfh.de
 
 

 
2. Dürfen Gäste die Mitgliederversammlung besuchen?
 
Häufig wird in der Rechtsberatung für Ortsgruppen die Frage gestellt, ob Gäste an der Mitgliederversammlung teilnehmen dürfen oder nicht. Die Frage ist durchaus berechtigt, da in der Mitgliederversammlung auch Ortsgruppensinterna, Zahlen und konkrete Vorhaben etc. behandelt werden. Über Vorgenanntes muss nicht ein jeder Kenntnis erlangen.
 
Nach § 2 allgemeine Geschäftsordnung sind Versammlungen daher nicht öffentlich. Auf Beschluss der Versammlung können Gäste aber zugelassen werden.
 
Damit ist eine klare Regelung für die Zulassung von Gästen in einer Mitgliederversammlung/Jahreshauptversammlung satzungsmäßig vorgegeben.
 
Häufig kommt es vor, dass Mitglieder ihre Ehepartner mitbringen oder darauf bestehen, es zu tun. 
 
Dabei ist aber zu beachten, dass die Mitgliedschaft in einer Ortsgruppe als höchstpersönliches Recht unübertragbar, unvererblich und auch unpfändbar (§38 BGB) ist. Wer dabei sein möchte, muss dies dadurch bekennen, dass er durch Eintritt in die Ortsgruppe Mitglied derselben sein will. Die Eigenschaft „Ehepartner“ begründet keine Mitgliedschaft, auch keine mitgliedschaftlichen Rechte.
 
Selbst wenn die Versammlung Gäste zuläßt, haben diese kein Recht zur Rede oder Abstimmung in der Mitgliederversammlung. Diese Rechte ergeben sich aus § 32 Abs. 1 BGB und sind ausschließlich den Mitgliedern der Ortsgruppe vorbehalten.
 
Dass die Mitgliedschaft ein höchstpersönliches Recht darstellt, ergibt sich folglich auch aus § 15 Abs. 9 Satzung der Ortsgruppen, wonach nur Mitglieder der Ortsgruppe, die die Mitgliedschaft im Hauptverein besitzen, antrags-, stimm- und wahlberechtigt sind.
 
Sofern der Gast dennoch das Wort ergreifen möchte, muss die Mitgliederversammlung vorher zustimmen.
 
Eine Ausnahme gilt natürlich, wenn schon in der Tagesordnung Gäste angekündigt werden, die einen Beitrag (z.B. Herr/Frau XY referiert zum Thema….) in der Mitgliederversammlung einbringen sollen. 
 
Ulrich Luda, Vereinsjustiziar
 
 

 
3. Bilder gesucht
 

Sind Sie Halter oder Besitzer eines Deutschen Schäferhundes? Dann haben Sie sicher schöne Bilder oder Schnappschüsse Ihres Hundes. 

 

Teilen Sie Ihre Fotos mit anderen Liebhabern und Freunden dieses Hundes und stellen Sie uns Ihre Bilder zur Verfügung!

 

 

Wir suchen ständig schöne Motive oder Schnappschüsse Ihres Deutschen Schäferhundes für verschiedene Veröffentlichungen wie z. B. in der SV-Zeitung oder auf der SV-Homepage. 

 

Ihre Fotos senden Sie uns am besten heute noch digital als Datei per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

 

Für rege Beteiligung danken wir Ihnen schon jetzt!

 


 
4. Informationen der Hauptgeschäftsstelle
 

  

Terminschutz
 
Wir möchten Sie noch einmal auf die Eingangsfrist von 10 Arbeitstagen für Terminschutzanträge hinweisen. Terminschutzanträge und Terminerweiterungen für Prüfungen (formloser schriftlicher Antrag, bezogen auf den Erstantrag) können nur dann genehmigt werden, wenn der Antrag, die Erweiterung oder Verlegung innerhalb dieser Eingangsfrist in der HG vorliegen.
 
Falls sich der Termin einer bereits von uns bestätigten Veranstaltung ändert, senden Sie uns einfach eine Kopie Ihrer Terminschutzbestätigung und geben Sie auf dieser Kopie deutlich den neuen Termin an. Natürlich kann die Terminverlegung oder Terminerweiterung auch formlos, z. B. per E-Mail gemeldet werden.
 
Bitte beachten Sie aber in diesem Zusammenhang, dass Terminerweiterungen und Terminverlegungen für Prüfungen nur dann genehmigt werden können, wenn die Erweiterung oder Verlegung so rechtzeitig mitgeteilt wird, dass sie in der SV-Zeitung (8 Wochen) oder im SID (10 Tage) veröffentlicht werden können.
 
Zusätzlich gilt bei Terminverlegungen, dass diese nur innerhalb des gleichen Kalenderjahres möglich sind. Bei gleicher Tagesanzahl werden keine weiteren Terminschutz-Gebühren erhoben. Wichtig hierbei ist, dass Bezug auf den ursprünglichen Antrag genommen wird (Angabe der Terminschutz-Nr. oder vorheriges Veranstaltungs-Datum).
 

Bei Ausfall einer Veranstaltung genügt eine kurze, schriftliche oder telefonische Information an die Terminschutzstelle der HG.

Unabhängig vom Ausfall einer Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung der Terminschutz-Gebühr, da, wie oben erwähnt, die Möglichkeit einer Verlegung besteht.

Bei der Antragstellung bitten wir Sie des Weiteren, unbedingt eine navigationsfähige Anschrift des Prüfungsgeländes anzugeben.

Abschließend noch eine Bitte in eigener Sache: Alle Bewertungslisten werden in unserem Haus eingescannt. Klammern oder tackern Sie die Listen deshalb bitte nicht zusammen, wir müssen die Klammern sonst alle wieder entfernen. Verwenden Sie zum Heften deshalb Büroklammern, Schnellhefter oder Hüllen. 

Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe danken wir Ihnen!

Anträge auf Amtsträgerehrungen und Hundeführersportabzeichen

Die Erfahrung aus den letzten Jahren zeigt, dass besonders zum Jahresende verstärkt Anträge für Amtsträgerehrungen und Hundeführersportabzeichen eingereicht werden. Aus zeitlichen Gründen ist es uns dann oft nicht mehr möglich, noch alle Anträge rechtzeitig zu bearbeiten.
 
Wir bitten Sie deshalb, Ihre Anträge möglichst frühzeitig über Ihre zuständige Landesgruppe einzureichen. Nur so ist sichergestellt, dass die Ehrungen auch rechtzeitig für Ihre Jahreshauptversammlung bei Ihnen vorliegen.
 
Unter den folgenden Links können Sie die Formulare herunterladen (bitte denken Sie daran, sich vorher auf der Seite anzumelden):

Antrag auf Amtsträgerehrung: 

PDF-Datei: http://www.schaeferhunde.de/site/typo3conf/ext/nf_downloads/pi1/passdownload.php?downloaddata=165&extension=pdf

Antrag zur Erlangung des SV-Hundeführersportabzeichens: 

 

Mustersatzung Fassung 2012 für im Vereinsregister eingetragene Ortsgruppen

 

 

Die neue Mustersatzung Fassung 2012 für alle im Vereinsregister eingetragenen Ortsgruppen kann zur Beschlussfassung ab sofort bei der Hauptgeschäftsstelle, Frau Marion Luda, angefordert werden. 

 

Nachstehend die Kontaktdaten: Tel. 0821 74002-88, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Ortsgruppen, die nicht im Vereinsregister eingetragen sind, unterliegen auch weiterhin automatisch der aktuellen Satzung des SV für Ortsgruppen und brauchen diese nicht gesondert auf der bevorstehenden Jahreshauptversammlung zu beschließen.

 


 
5. Aktualisierungsdienst

Nachstehend finden Sie Links zu verschiedenen aktuellen Verzeichnissen und Informationen:

Aktuelles Anschriftenverzeichnis der Amtsträger des SV
http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569

Aktuelles Verzeichnis der ID-Beauftragten und ihrer Bezirke
http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569

Aktuelles Verzeichnis der Welpenvermittlungsstellen
http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569

Aktuelles Verzeichnis der Ammenvermittlungsstellen
http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569
 
Körplan 2012
 
Terminschutzsperren 2012
 

 
6. Willkommen bei SV-Media – jetzt auch auf der WUSV-WM 2012
 
Neu in diesem Jahr: erstmals wird auch die WUSV-Weltmeisterschaft in Steyr (Österreich) live übertragen!
 
Melden Sie sich gleich für eines unserer Angebote an. Eine Preisliste finden Sie hier:
 
 


Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. • Steinerne Furt 71 • 86167 Augsburg
- vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Hauptgeschäftsführung
Hauptgeschäftsführer Hartmut Setecki
VR Augsburg 15

Telefon 0821 74002-0 • Telefax 0821 74002-903
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http://www.schaeferhunde.de

Qualitätsmanagementsystem zertifiziert
nach DIN EN ISO 9001:2008 (Reg.-Nr. 200112)

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