Hiermit möchten wir Sie über die Änderung der Durchführungsbestimmungen Wesensbeurteilung informieren, die der Zuchtausschuss in seiner Sitzung vom 24.08.2022 einstimmig angenommen hat.
Insbesondere der neuen Passus zum Abbruch der Wesensbeurteilung ist hervorzuheben.
Es wurde beschlossen einen fehlenden Grundgehorsam als Abbruchgrund in die Durchführungsbestimmungen Wesensbeurteilung Ziffer VII aufzunehmen. Bei Vorliegen des Abbruchsgrundes wird der Wortlaut „fehlender Grundgehorsam“ in die Ahnentafel eingetragen.