Eine Information der SV-Hauptgeschäftsstelle für die Landesgruppen, Ortsgruppen und Richter im SV

Themen im Februar 2012:

 

  1. Änderungen zur neuen Prüfungsordnung
  2. Fehlerhafte Beschlüsse der Mitgliederversammlung
  3. OG-Seminare 2012: noch sind Plätze frei
  4. Informationen der SV-Hauptgeschäftsstelle
  5. Aktualisierungsdienst
  6. SV-Bestellservice: Die neue Prüfungsordnung

 


1. Änderungen zur neuen Prüfungsordnung

In Kürze kann die zweite, überarbeitete Auflage zur neuen Prüfungsordnung der FCI und des VDH über die SV-Hauptgeschäftsstelle bezogen werden. Diese überarbeitete Auflage enthält eine Präambel des SV mit verschiedenen Punkten ergänzend zur Prüfungsordnung, um deren Beachtung wir Sie bitten.

Die Präambel ist ab sofort auch auf unserer Homepage unter der Rubrik "Aktuelles zur PO" veröffentlicht. Hier der Link: Präambel

Unter dieser Rubrik finden Sie darüber hinaus eine Übersicht der Änderungen bzw. Ergänzungen der zweiten Auflage der Prüfungsordnung. Alle Mitglieder und Kunden, die bereits die Neufassung (1. Auflage, Januar 2012) der Prüfungsordnung besitzen, bitten wir um Kenntnisnahme und Beachtung. Die Übersicht finden Sie unter folgendem Link: Änderungen/Ergänzungen
 
 


2. Fehlerhafte Beschlüsse der Mitgliederversammlung

Eine immer wiederkehrende Frage ist, was passiert bei fehlerhaften Beschlüssen der Mitgliederversammlung?

Nicht selten kommen Fehler bei der Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung vor. Oft sind es Formalitäten, die nicht beachtet wurden, z. B. die Vorschriften zur Einberufung der Mitgliederversammlung, die Stimmberechtigung oder die Beschlussfähigkeit. Der Vorstand sollte die rechtlichen Regularien kennen, denn solche Fehler werden von Mitgliedern gern benutzt, um unliebsame Beschlüsse zu kippen. 

Beschlüsse, die fehlerhaft beschlossen wurden, sind aber nicht automatisch ungültig. Hier muss unterschieden werden zwischen
- nichtigen Beschlüssen und
- nicht automatisch unwirksamen, aber anfechtbaren Beschlüssen.

Nichtige Beschlüsse

Nichtig sind Beschlüsse, wenn sie gegen ein Gesetz, die "guten Sitten" oder gegen Satzungsbestimmungen verstoßen, die dem Mitgliederschutz dienen.

Beispiele:
  • Es wurden Beschlüsse auf einer Versammlung gefasst, zu der nicht eingeladen wurde.
  • Die Nichtladung von Mitgliedern.
  • Von vornherein nichtig sind auch Beschlüsse der Mitgliederversammlung, wenn die Versammlung durch einen Unbefugten einberufen wurde.
  • Auch wenn in der Tagesordnung der Gegenstand der Beschlussfassung nicht ausreichend oder auch gar nicht aufgeführt wurde.
  • Nichtig sind ebenfalls Beschlüsse der Mitgliederversammlung, wenn diese Sachverhalte an sich zieht, die in der Satzung eindeutig einem anderen Organ zugewiesen sind. Beispiel: Die Mitgliederversammlung beschließt den Ausschluss eines Mitgliedes, obwohl nach der Rechts- und Verfahrensordnung des SV hierüber nur ein Verbandsgericht des SV entscheiden kann.
Nichtige Beschlüsse haben keine rechtlichen Folgen. Sie werden so behandelt, als wären sie gar nicht vorgenommen worden.

Anfechtbare Beschlüsse

Anfechtbare Beschlüsse entstehen meist durch Verfahrensfehler. Sie sind nicht von vornherein nichtig, sondern müssen gerügt und vor einem staatlichen Gericht angefochten werden.

Beispiele:
  • Die Aussprache über Beschlüsse wurde vorzeitig abgebrochen.
  • Die Beschlussfassung fand erst nach langer Sitzung spät nachts statt.
Die Rüge muss grundsätzlich in der jeweiligen Mitgliederversammlung oder Sitzung erfolgen. Der Beschluss kann aber auch später gerügt werden, wenn der Mangel zunächst nicht erkannt wurde oder ein Mitglied an der Versammlung nicht teilgenommen hatte. Die Rüge muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Was unter einer angemessenen Frist zu verstehen ist, wird unterschiedlich beurteilt. Eine Rüge, welche nach sechs Monaten eingelegt wird, kann als verwirkt angesehen werden.

Das Verfahren bei einer Anfechtung

Wenn die Rüge ordnungsgemäß erhoben wurde und sachlich begründet ist, ist der beanstandete Beschluss als von Anfang an ungültig zu behandeln. Der Vorstand darf diesen Beschluss nicht ausführen, da er sich ansonsten schadensersatzpflichtig macht. Für den Verein bedeutet das, dass der Beschluss erneut in satzungsgemäßer Form herbeigeführt werden muss.

Jedes Mitglied kann die Nichtigkeit eines Beschlusses durch eine Feststellungsklage (§ 256 Zivilprozessordnung) erwirken. Ist dieses Urteil rechtskräftig, muss die Entscheidung auch durch das Registergericht beachtet werden.

Ulrich Luda, Vereinsjustiziar



 

3. OG-Seminare 2012: Noch sind Plätze frei!

 


Wie in jedem Jahr finden die Seminare der SV-Akademie für Ortsgruppenvorstände wieder regen Zulauf. So ist das für den 23./24. März 2012 geplante Grundseminar für Ortsgruppenvorstände inzwischen ausgebucht.

Interessierte Vorstandsmitglieder bitten wir deshalb, sich für das nächste Grundseminar am 19./20. Oktober 2012 anzumelden. Hier sind noch einige Plätze frei.

Auch für das Fortsetzungsseminar am 24. November gibt es noch freie Plätze. Bitte senden Sie Ihre Anmeldung aber so bald wie möglich, um sich einen Platz in dem Seminar zu sichern.
 
Themen des Grundseminars sind eine Einführung in das Vereins- und Satzungsrecht, die Haftung des Vorstandes und des Vereins, Ordnungsmaßnahmen nach der Rechts- und Verfahrensordnung, eine Einführung in die steuerliche Gemeinnützigkeit sowie die Sportversicherung des SV. 
 
Im Aufbauseminar wird insbesondere das Vereins- und Satzungsrecht vertieft und es werden zusätzliche Themen behandelt, wie z. B. erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit oder Konfliktmanagement in Ortsgruppen.

Wie immer führen bekannte und erfahrene Referenten durch das Programm und die Diskussionen. 

Wir freuen uns schon jetzt, Ihnen für die beiden Grundseminare des Jahres 2012 den SV-Beauftragten für das Rettungshundewesen und LG-Ausbildungswart der Landesgruppe Westfalen, Walter Hoffmann, ankündigen zu dürfen. 

Walter Hoffmann wird in seinem hoch interessanten Vortrag den "Vorstand im Prüfungsgeschehen der Ortsgruppe" beleuchten und dabei auch die neue Prüfungsordnung, die zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist und ihre Neuerungen vorstellen.
 
Anmeldeformulare für die OG-Seminare finden Sie auf unserer Homepage unter dem folgenden Link: http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=247&no_cache=1&L=%22onfocus%3D%22blurLink%28this

Für Fragen steht Ihnen das Team der SV-Akademie unter der Rufnummer 0821 74002-41 gerne zur Verfügung.



 
4. Informationen der Hauptgeschäftsstelle

 

Amtsträgerehrungen

 

 

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2012 die Anträge auf Verleihung eines Ehrenabzeichens für langjährige Amtstätigkeit in einer Ortsgruppe des SV direkt an die Hauptgeschäftsstelle einzureichen sind. Die Überprüfung durch die zuständige Landesgruppe entfällt.

 

Die Landesgruppen erhalten monatlich eine Aufstellung der zu ehrenden  Amtsträger per E-mail durch die Hauptgeschäftsstelle.

 

 


Bewertungslisten / Richterblätter 

Aufgrund der neuen Prüfungsordnung 2012 mussten die Bewertungslisten und die Richterblätter geändert werden. Damit den Ortsgruppen nicht zusätzliche Kosten entstehen, können aber die Bewertungslisten und Richterblätter aus den alten Beständen aufgebraucht werden. Lediglich für die neu hinzugekommenen Prüfungsstufen werden neue Richterblätter benötigt.


 


Prüfungssaison 2012 / Terminschutz

 

Bitte beachten Sie, dass ab Januar 2012 Terminschutzanträge nur noch dann genehmigt werden, wenn der SV-HG eine navigationsfähige Anschrift Ihres Übungsgeländes vorliegt oder im Antrag die genaue Anschrift des Veranstaltungsortes angegeben wird.


Wie in jedem Jahr bitten wir auch heute die Ortsgruppen wieder, ihre Terminschutzanträge mindestens acht Wochen vor der Veranstaltung in der Hauptgeschäftsstelle einzureichen. Nur dann können wir dafür garantieren, dass Ihre Veranstaltung auch rechtzeitig in der SV-Zeitung veröffentlicht wird.

Falls sich der Termin einer bereits von uns bestätigten Veranstaltung ändert, senden Sie uns einfach eine Kopie Ihrer Terminschutzbestätigung und geben Sie auf dieser Kopie deutlich den neuen Termin an. Natürlich kann die Terminverlegung oder Terminerweiterung auch formlos, z. B. per E-Mail gemeldet werden.

Bitte beachten Sie aber in diesem Zusammenhang, dass Terminerweiterungen und Terminverlegungen für Prüfungen nur dann genehmigt werden können, wenn die Erweiterung oder Verlegung so rechtzeitig mitgeteilt wird, dass sie in der SV-Zeitung (8 Wochen) oder im SID (10 Tage) veröffentlicht werden kann.

 




5. Aktualisierungsdienst

 


Nachstehend finden Sie Links zu verschiedenen aktuellen Verzeichnissen und Informationen:

Aktuelles Anschriftenverzeichnis der Amtsträger des SV
http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569

Aktuelles Verzeichnis der ID-Beauftragten und ihrer Bezirke
http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569

Aktuelles Verzeichnis der Welpenvermittlungsstellen
http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569

Aktuelles Verzeichnis der Ammenvermittlungsstellen
http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=569

 


Körplan 2012

 

 


Terminschutzsperren 2012
 

 


 


 

6. SV-Bestellservice:

 

 

 

Die neue Prüfungsordnung

 


Leitfaden der Fédération Cynologique Internationale (FCI) / des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH)
für internationale Gebrauchshundprüfungen und internationale Fährtenhundprüfungen

 

 

  • inklusive Präambel mit Zusatzbestimmungen des SV
  • inklusive Prüfungsordnung des SV für Ausdauerprüfung (AD)
  • Internationale Prüfungsordnung für Rettungshundeprüfungen
  • Hüteordnung des SV für Leistungshüten
Zweite Auflage, Preis: 4,– EUR
ab 10 Stück je Exemplar nur 3,60 EUR

Ergänzend dazu:

Ablauf der IPO-Gebrauchshundeprüfung
aus der DVD-Lehrfilmreihe
  • DVD - IPO-V/IPO-1, Preis 29,90 EUR
  • DVD - IPO-2/IPO-3, Preis 29,90 EUR
Grundsätzliches zu den IPO-Prüfungen einschließlich Helferrichtlinien, sowie die Abläufe der Gebrauchshundeprüfungen in den Stufen IPO-V und IPO-1 nach den gültigen Richtlinien der FCI. 

Diese Prüfungen auf der Grundlage des ab 2012 gültigen Leitfadens der FCI und in Abstimmung mit der FCI-Gebrauchshundekommission sind Grundlage für alle Rassezucht- und Gebrauchshundeverbände des VDH und international aller Mitgliedsländer der FCI. Anhand praktischer Beispiele, Schautafeln und Vorführungen werden die Anforderungen detailliert erläutert und geben dem Betrachter damit eine solide Grundlage zur Umsetzung der geforderten Leistungsprofile. 

Spieldauer: je ca. 75 min 
Buch und Regie: Walter Hoffmann 
Produktion: Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.


Bestellen Sie jetzt:



 



 


Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. • Steinerne Furt 71 • 86167 Augsburg
- vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Hauptgeschäftsführung
Hauptgeschäftsführer Hartmut Setecki
VR Augsburg 15

Telefon 0821 74002-0 • Telefax 0821 74002-903
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
http://www.schaeferhunde.de

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