Wesensbeurteilung 2020
Termine Wesensbeurteilung 2020
Termin | Ortsgruppe | Beurteiler |
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12.06.2020 14.06.2020 |
Wimmelburg | Lutz Wischalla |
21.Juni | Weddersleben | Klaus Bartnik |
21Juni | Haldensleben | Lutz Wischalla |
18.07.2020 | Freyburg/Unstrut | L.Wischalla |
24.10.2020 | Möhlau | L.Wischalla |
14.11.2020 | Pulspforde | G. Wesche |
bitte hier die Kontaktdaten zu den Ortsguppen suchen
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Jugendzeltlager 2020
Liebe jugendliche,
wir bedauern sehr euch mitteilen zu müssen, dass in diesem Jahr das Jugendzeltlager nicht stattfinden kann. Leider lässt die aktuelle Situation im Interesse der Gesundheit so ein Event nicht zu. Vielleicht hat von euch jemand eine Idee für eine Art Ersatz. Für Anregungen wären wir sehr dankbar, auch wenn wir uns dessen bewusst sind, dass das nicht einfach ist.
Der Vorstand
Zuchtwarteseminar 2020
Das Zuchtwarteseminar ist beendet,
Über 100 Gäste besuchten unser Veranstaltung
Beiträge vom Bundeszuchtwart Bernd Weber und Dr. Felix Gohte wurden interessiert verfolgt. Herr Bernd Weber referierte zu den Themen allgemeine Situation im Verein, aktuelle Probleme und zu seiner Vorstellung über die Gestalltung der Zukunft im Verein.
Dr. Felix Gohte referierte zu den Themen Notfall und Erstversorgung, Erkennung von gesundheitlichen Problem und Magendrehung. Dabei bot er ein breites Feld an Information.
Liebe Schäferhundefreunde, Liebe Sportfreund und LG Zuchtwarte,
ich darf sie als Landesgruppenzuchtwart und im Namen der Landesgruppe zu einer Konferenz mit dem neu gewähltem Bundeszuchtwartwart Bernd Weber einladen. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist gleichzeitig die Voraussetzung für die Verlängerung der Zuchtwartelizenz. Um die Veranstaltung zu Planen melden Sie sich bitte bis zum 20.12.2019 beim Zuchtwart der Landesgruppe.
Termin ist der 12.01.2020
Ort : Gaststätte zur Hühneburg
Unterdorf 3
06313 Wimmelburg
Unkostenbeitrag 15 Euro
bitte hier klicken um sich anzumelden
Der LG Zuchtwart
Frank Ottilie wurde zum SV Richter benannt
Der Vorstand und die Mitglieder der LG 19,
wünschen Dir viel Erfolg und immer ein gutes Auge bei der Ausübung des Richteramts. Ab sofort steht Frank als Zuchtrichter zur Verfügung. Der erste Einsatz ist in diesem Jahr in Zerbst.
Der Vorstand
DSGVO / Meldeschein für LG-Veranstaltungen
Liebe Schaeferhundefreundinen, Liebe Schaeferhundfreunde,
an dieser Stelle möcht ich euch auf einen Hinweis bezüglich der DSGVO der SV HG hinweisen. Die SV HG stellt uns ein Musterformular für Landesgruppenveranstaltungen zur Verfügung. Bitte zukünftig dieses Formular für die Meldungen zu unseren LG Veranstaltungen verwenden.
mit Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung am 25.05.2018 haben sich die Datenschutzbestimmungen in Deutschland geändert. Auch die Durchführung unserer Veranstaltungen ist davon betroffen: mit dem Meldeschein werden personenbezogene Daten erfasst, Kataloge gedruckt, Siegerlisten veröffentlicht sowie Foto- und ggf. auch Filmaufnahmen gefertigt und in den Vereinspublikationen und Internetseiten der Landes- und Ortsgruppen sowie des Hauptvereins veröffentlicht.
Entgegen landläufigen Vorstellungen ist dafür nach der DSGVO keine Einwilligung der Betroffenen erforderlich. Denn nach Artikel 6 Abs. 1 Lit. f der DSGVO ist die Verarbeitung und Veröffentlichung dieser Daten (dazu zählen auch Bilder und Filme) immer dann zulässig, wenn es „im berechtigten Interesse des Verantwortlichen liegt“, in unserem Fall also dem Vereinszweck dient. Und die Durchführung von Veranstaltungen ist ein maßgeblicher Vereinszweck, der so auch in unseren Satzungen beschrieben ist.
Allerdings müssen die Teilnehmer vorher informiert werden, zu welchem Zweck und wo ihre Daten/Fotos verarbeitet und veröffentlicht werden. Dies geschieht durch entsprechende Hinweise in den Meldeformularen. Wir haben deshalb Muster eines Meldescheines für eine LG-Prüfung (LGA, LG-FCI-Quali etc.) sowie für eine LG-Zuchtschau mit entsprechenden Hinweistexten entworfen, die Sie im Dateianhang finden.
Bitte beachten Sie:
- Es handelt sich um Muster, die Sie ggf. an eigene Vorgaben Ihrer Landesgruppe noch anpassen müssen.
- Der DS-Hinweis im Meldeschein zur LG-Prüfung enthält den Passus, dass während der Veranstaltung Filmaufnahmen durch die Fa. Dögel gefertigt werden. Dieser Passus ist natürlich zu streichen bei LG-Veranstaltungen, bei denen die Fa. Dögel nicht filmt.
- Der Hinweistext im Meldeschein zur LG-Zuchtschau enthält einen allgemeinen Passus, wonach „Foto- und Filmaufnahmen“ während der Veranstaltung gefertigt werden. Sollte auf Ihrer LG-Zuchtschau die Fa. Dögel aufgrund einer Vereinbarung mit Ihrer Landesgruppe filmen und diese Filme auch auf ihrer Plattform veröffentlichen, müsste die Fa. Dögel namentlich erwähnt werden. Werden keine Filmaufnahmen gemacht (auch nicht von Ehrenamtlichen in Ihrem Auftrag), dann kann der Hinweis auf „Filmaufnahmen“ entfernt werden.
- Für die Besucher und Gäste Ihrer Veranstaltung ist ein gut sichtbarer Hinweis am Eingangsbereich anzubringen. Dieser Hinweis könnte wie folgt aussehen:
Liebe Besucher und Gäste!
Wir freuen uns, Sie auf unserer (Veranstaltungsname) in … begrüßen zu dürfen und heißen Sie herzlich willkommen.
Bitte beachten Sie, dass während der Veranstaltung zum Zweck der Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation Fotoaufnahmen (und ggf. Filmaufnahmen) gemacht werden, die in den Vereinspublikationen und Internetseiten der Landesgruppe (Name) (und ggf. der Ortsgruppe) veröffentlicht werden. Die Rechtmäßigkeit ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Li. B und f DSGVO und dem Kunsturhebergesetz.
Falls Sie nicht sicher sind, welche Formulierungen im Einzelfall für Ihre Veranstaltung gelten, stehen wir Ihnen für Ihre diesbezüglichen Fragen in der Hauptgeschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Noch ein abschließender Hinweis: die Veröffentlichung von Fotos und Filmen in den sozialen Medien, wie z. B. der Facebook-Seite Ihrer Landesgruppe oder der durchführenden Ortsgruppe ohne Einwilligung der darauf abgelichteten Personen ist nach Auskunft unseres Datenschutzbeauftragten nicht zulässig. Sofern Sie eine solche Seite betreiben und dort Fotos oder Filme Ihrer Veranstaltung publizieren möchten, stellen Sie sicher, dass hierzu die Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt. Die Schriftform ist dafür zwar nicht explizit vorgeschrieben, empfiehlt sich aber, da im Zweifelsfalle die Landes- oder Ortsgruppe beweispflichtig ist.
Abschließend möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass wir zeitgleich alle weiteren Meldescheine für Prüfungen, OG-Zuchtschauen, Agility- und Rally Obedience-Turniere sowie Obedience-Prüfungen mit entsprechenden Hinweisen nach der DSGVO versehen und in Kürze auf unserer Homepage unter der entsprechenden Rubrik im Bereich „Service“ zur Verfügung stellen.